Für viele ein Problem: wie vererbe ich mein Haus richtig?

Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg

Dieser Artikel wurde verfasst von Wiese Schlichting Rechtsanwälte und Steuerberater in Berlin. Erfahrene Juristen seit 1999 und Steuerexperten finden praxisnahe Lösungen für Ihren Erfolg.

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Richtig vererben und richtig erben – in Fragen des Erbschaftsteuerrechts in Oranienburg ist die Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder ein kompetenter Ansprechpartner. Viele Menschen, die hohe Vermögenswerte erben, bedenken bei der Annahme der Erbschaft nicht, dass auch der Fiskus einen großen Anteil fordert – nämlich mit der Erbschaftsteuer.

Um in puncto Erbschaft- und Schenkungsteuer in Oranienburg keine kostspieligen Fehler zu machen, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Insbesondere bei Immobilien und Unternehmen stellen Erbschafts- und Schenkungsteuer in Oranienburg oft eine große Belastung für den Erben dar. Häufig ist diese Belastung so groß, dass sich der Erbe oder der Betriebsnachfolger Gedanken über einen Verkauf der geerbten Immobilie oder des Unternehmens macht. Die auf Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg spezialisierten Juristen der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder nutzen die gesetzlich vorhandenen Möglichkeiten aus, um solche Probleme zu vermeiden. Wichtig ist hierbei vor allem, bereits vor dem Erbfall die Vermögensübertragung erb- oder schenkungsteuerrechtlich optimal auszugestalten.

Aber auch nach Eintritt des Erbfalls kennen die spezialisierten Juristen der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder Optionen, um finanzielle Nachteile für den Erben abzuwenden. In manchen Fällen empfiehlt sich auch eine Ausschlagung der Erbschaft. Wichtig ist es den Rechtsanwälten, zu vermeiden, dass die Erbschaft selbst oder die Erbschafts- oder Schenkungsteuer in Oranienburg zu einer echten Belastung für die Mandanten wird. Grundlage für diese Entscheidung sind umfassende Informationen über die Vermögenslage des Erblassers und fundierte Kenntnis der Gesetze und Gerichtsurteile, die für die Erbschafts- und Schenkungsteuer in Oranienburg relevant sind.

Erbschaftsteuer, die Steuererklärung kann kompliziert werden

Viele juristische Laien wissen nicht, dass sich die Besteuerung von übertragenen Vermögenswerten durch eine Schenkung zu Lebzeiten nicht verhindern lässt. § 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) stellt klar, dass die Schenkungsteuer ein Unterfall der Besteuerung einer Erbschaft ist. Mit der Einführung dieser Steuer wollte der Gesetzgeber nicht zuletzt vermeiden, dass der Erblasser noch zu Lebzeiten Schenkungen durchführt, um das Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg zu umgehen.

Gerade beim Vererben von ganzen Unternehmen ist es wichtig, dass durch die Erbschaftsteuer das Erbe für den Nachfolger nicht zu einer Belastung wird, die den Betrieb des Unternehmens und damit viele Arbeitsplätze gefährdet. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber in Berlin erkannt und das Erbschaftsteuerrecht reformiert, um den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. So gibt es zum Beispiel für finanziell überforderte Erben eines Unternehmens die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer stunden zu lassen, wenn dadurch Arbeitsplätze in dem geerbten Unternehmen gesichert werden.

Auch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge lässt sich als effektives Mittel einsetzen, um Steuern zu sparen. Diese Methode muss allerdings intelligent gestaltet werden und natürlich auch in das gesamte Familienkonzept passen. In diesem Gesamtkonzept geht es natürlich nicht nur um das Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg. Gerade vermögende Familien sollten diese Chance frühzeitig nutzen. Durch eine Optimierung der Finanz- und Vermögensstrukturen wird verhindert, dass bis zu 20 Prozent des Vermögens im Erbfall durch eine Besteuerung wegfallen. Spezialisierte Anwälte mit viel Erfahrung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Oranienburg stehen Familien als Partner für das richtige Vererben zur Verfügung.

Wie wird die Erbschaftsteuer vom Finanzamt ermittelt?

Beim Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg hat das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftsteuerhöhe zu ermitteln. Es ist wichtig, die Beratung für Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg in Anspruch zu nehmen, damit das Finanzamt nicht durch eine unrichtige Berechnung zu einem zu hohen Ergebnis gelangt. Oft fließen bei der Berechnung der Steuer auch Faktoren ein, die von Rechts wegen gar nicht berücksichtigt werden dürfen.

Wann ist die Erbschaftsteuer fällig?

Beim Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg gilt, dass die Fälligkeit eintritt, wenn ein Erbe das Vermögen eines verstorbenen Menschen erwirbt und gleichzeitig die Freigrenze der Erbschaftsteuer überschritten wird. Dieser Freibetrag ist wiederum vom Verwandtschaftsgrad abhängig.

Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuer nicht sofort bezahlen kann?

Es kann beim Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg natürlich vorkommen, dass der Pflichtige kurzfristige finanzielle Engpässe hat. In diesem Fall ist Beratung für Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg besonders wichtig. Als Rechtsanwälte und Steuerberater können wir Vereinbarungen mit dem Finanzamt treffen, die zum Beispiel einen Zahlungsaufschub möglich machen.

Richtig vererben setzt im Fall von Unternehmen und Immobilien, die vom Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg betroffen sind, eine intelligente Gestaltung der Vermögensstruktur voraus. Diese sollte noch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, weil es um hohe Vermögenswerte geht. Die Experten für Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg betonen immer wieder, wie wichtig die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens dabei ist.

Manchmal ist schenken günstiger als vererben

Wert des geerbten Vermögens minus Nachlassverbindlichkeiten – nach dieser Faustformel ergibt sich die Steuer, die auf eine Erbschaft zu entrichten ist. Der Wert von Immobilien und Grundstücken wird dabei durch den Verkehrswert festgelegt. Dieser Wert wird beim Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg von den Finanzämtern in einem standardisierten Verfahren ermittelt. Oft zeigen sich bei dieser Berechnung Fehler. So wird zum Beispiel der Wert eines Grundstücks viel zu hoch ermittelt – entsprechend hoch fällt für den Erben die Steuer aus. Spezialisierte Rechtsanwälte für Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg geben deshalb bei Bedarf ein Gutachten unabhängiger Immobiliensachverständiger in Auftrag, das die Erbschaftsteuer für den Betroffenen erheblich senken kann.

Für das Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg gelten Freibeträge, für die keine Erbschaftsteuer erhoben wird. Die Höhe der Freibeträge zeigt schon, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Oranienburg nur bei hohen Beträgen in Betracht kommt. Einige Beispiele für diese Freigrenzen:

  • 500.000 Euro für Ehepartner
  • 400.000 Euro für Kinder sowie für Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind
  • 200.000 Euro für Enkelkinder
  • 100.000 Euro für Eltern oder Großeltern als Erben

Neben den Nachlassverbindlichkeiten und dem Freibetrag hat auch die Steuerklasse im Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg einen großen Einfluss auf die letztlich zu zahlende Erbschaftsteuer. So gilt die Steuerklasse I beispielsweise für Ehegatten und Kinder und die Steuerklasse II für Geschwister und geschiedene Ehegatten. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Erb- und Schenkungsteuer in Oranienburg sind sehr komplex. Es gibt auch zwei Fälle, in denen der Immobilienerwerb durch eine Erbschaft komplett steuerfrei ist: wenn nämlich der verwitwete Ehepartner oder das Kind weitere zehn Jahre in der geerbten Immobilie wohnen bleibt.

Richtig vererben und erben in Oranienburg ist möglich, wenn man sich frühzeitig an Experten wendet. Spezialisierte Juristen gestalten die Vermögenslage von Familien bereits zu Lebzeiten optimal – nicht nur, um Steuern zu sparen. In Steuer- und Vermögensfragen ist es wichtig, den Rat von Experten einzuholen.

Schenkungsteuerrecht

Wer ein großes Vermögen oder eine Immobilie als Geschenk erhält, muss möglicherweise Schenkungsteuer in Oranienburg bezahlen. Das Prinzip der Schenkungsteuer ähnelt der Erbschaftsteuer. Der Gesetzgeber wollte damit unter anderem verhindern, dass durch eine Schenkung vor dem Todesfall die Erbschaftsteuer umgangen wird. Unterschiede gibt es allerdings in Bezug auf Freibeträge, vom Beschenkten genutztes Wohneigentum und dem Umstand, dass Eltern oder Großeltern im Fall einer Schenkung in eine schlechtere Steuerklasse eingeteilt werden. Auch bei der Schenkungsteuer in Oranienburg geht es deshalb letztlich um die Frage „Richtig vererben”. Wenn es um Schenkungsteuer in Oranienburg geht, wendet man sich am besten Rechtsanwälte, die sich auf Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg spezialisiert haben.

Wie berechnet sich die Erbschaftsteuer?

Grundlage für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist zunächst die Gesamtheit der Vermögenswerte, die auf den Erben übergehen. Davon werden nach § 1967 Abs. 2 BGB die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen. Dazu gehören die Schulden des Erblassers sowie zum Beispiel Pflichtteils-Verbindlichkeiten, Auflagen und Vermächtnisse. Außerdem werden – je nach Verwandtschaftsverhältnis – teilweise hohe Freibeträge vom Vermögen abgerechnet. Diese ergeben sich aus den §§ 16 und 17 ErbStG. In vielen Einzelfällen zum Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg ist es gerade die Berechnung der Vermögenswerte unter Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, die einen großen Aufwand erfordert. Bei Streitigkeiten im Erbschaftsteuerrecht in Oranienburg mit dem Finanzamt können Erben von der Fachkompetenz der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder profitieren.

Kompetenzen multiplizieren

Die Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder ist mit zwei Kanzleien im Großraum Berlin vertreten. Eine Kanzlei befindet sich in Berlin in der Lützowstraße, die andere in Birkenwerder nördlich der Hauptstadt. Die Anwälte unterstützen hauptsächlich Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige mit ihrem professionellen Rat. Sämtliche Positionen sind von qualifizierten Mitarbeitern mit viel Erfahrung besetzt. Vertreten wird die GbR durch die Dirk Wiese (Rechtsanwalt und Steuerberater) und Thorsten Schlichting (Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht). Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit beider Kanzleien ergeben sich erhebliche Synergieeffekte, deren Vorteile direkt an die Mandanten weitergeben werden. Das Motto der Rechtsanwälte und Steuerberater Wiese Schlichting GbR Birkenwerder bringt die Philosophie der Rechtsanwälte auf den Punkt: Gemeinsam mehr erreichen.

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Die richtige Vorsorge zu treffen fällt schwer, ist aber bei vielen Familien und Unternehmern ein vorhandenes Dauerthema. Rechtlich und steuerlich abgesicherte Regelungen sind auf der anderen Seite Grundvoraussetzungen für die notwendige Vorsorge der eigenen Familie oder ggf. auch den Fortbestand der eigenen Unternehmung.

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Redaktion: Kai Kruel

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