Was ist eigentlich eine Heizkostenabrechnung? In dieser Rechnung wird festgelegt, welchen Anteil der Mieter an den Gesamtkosten für das Heizen eines Gebäudes trägt. Genaueres steht in der Heizkostenverordnung.
Auf einer Heizkostenabrechnung in Berlin finden sich viele Angaben. Zunächst werden die Gesamtheizkosten aufgestellt. Darunter versteht man die Ausgaben für Brennstoff – zum Beispiel Fernwärme, Öl oder Gas. Dazu kommen die Heiznebenkosten. Das sind alle Ausgaben, die zum Beispiel für die Wartung der Heizung in einem Haus in Berlin, im Lauf des Jahres angefallen sind. Aber auch Gebühren für den Schornsteinfeger oder den Strom für die Heizungsanlage fallen darunter.
Eine Heizkostenabrechnung in Berlin, die Mieter in der Hauptstadt erhalten, ist letztlich nur ein Teil der Betriebskostenabrechnung. In der DIN 4713 sind die technischen Voraussetzungen für eine Betriebskostenabrechnung aufgeführt. Dabei liegt es grundsätzlich in der Hand des Vermieters, mit welchen Geräten die einzelnen Verbräuche der Mieter gemessen werden. Eine Umlage der Kosten für diese Geräte auf die Mieter ist erlaubt. Die Heizkosten des einzelnen Mieters müssen mindestens zur Hälfte und höchstens zu 70 Prozent vom wirklichen Verbrauch abhängen. Auch dies sieht die Heizkostenverordnung vor.
Jeder Vermieter eines Hauses in Berlin ist zur Analyse des Energieverbrauchs seiner Mieter verpflichtet. Er ist dafür verantwortlich, dass die Aufteilung der Heizkosten den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu gehört zum Beispiel, dass jede Heizkostenabrechnung in Berlin und überall sonst in Deutschland jährlich erstellt werden muss. Dabei muss sich der Abrechnungszeitraum nicht in jedem Fall auf ein Kalenderjahr beziehen. Es ist aber vorgeschrieben, dass die Heizkostenabrechnung allerspätestens ein Jahr nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums dem Mieter vorliegt. Was passiert, wenn der Vermieter diese Frist nicht einhält? In diesem Fall ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachzahlungen zu leisten. So steht es in § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Jedes Jahr werden in Deutschland circa 15 Millionen Heizkostenabrechnungen erstellt und verschickt. Dabei kommt es für die Verteilung der Heizkosten nicht allein auf den individuellen Verbrauch des Mieters in Berlin an. Bei einer Heizkostenabrechnung für Berliner Mieter wird auch ein festgelegter Maßstab verwendet, der sich an der Wohnfläche orientiert. Dieser Maßstab kann Einfluss auf 30 bis 50 Prozent der gesamten Kosten haben. Wer seine Heizkostenabrechnung in Berlin wirklich verstehen will, muss diesen Umstand kennen. Denn das heißt letztlich: Selbst dann, wenn man als Mieter in Berlin nur sehr wenig geheizt hat, ist man dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Gesamtheizkosten zu tragen.
Finden Sie Auffälligkeiten in Ihrer Heizkostenabrechnung in Berlin? In diesem Fall sollten Sie Ihren Vermieter kontaktieren. Sie haben das Recht, die Unterlagen einzusehen, auf denen die Heizkostenabrechnung basiert. Voraussetzung für dieses Einsichtsrecht ist es, die Begutachtung in die Akten spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung anzukündigen. In den meisten Fällen können sich Widersprüche schnell klären lassen. Stellen sich in einer Heizkostenabrechnung Fehler heraus, muss eine neue Rechnung erstellt werden. Kein Mieter ist verpflichtet, auf Grundlage einer zu Unrecht erstellten Heizkostenabrechnung Zahlungen zu leisten.
Die Vermieter beauftragen für die Ablesung der einzelnen Verbräuche ihrer Mieter meist externe Betriebe. Die einzelnen Wärmeverbräuche werden an Erfassungsgeräten an den Heizkörpern abgelesen – den Heizkostenverteilern. Diese Geräte messen einen Wert, der das Verhältnis zur Gesamtgröße festlegt. Anders ein Wasserzähler: Dieser zeigt das Volumen der tatsächlich durchgeflossenen Wassermenge an. Diese Zähler sind allerdings für eine Heizkostenabrechnung in Berlin nicht zulässig.
Was tut man, wenn ein Heizkostenverteiler nicht ordnungsgemäß funktioniert? Dann können die Werte geschätzt werden. Die Grundlage hierfür ist § 9a Abs. 1 der Heizkostenverordnung. Für jede Heizkostenabrechnung in Berlin gilt jedoch, dass ein solcher Wert nicht ohne Grundlage geschätzt werden darf. Eine Basis können zum Beispiel die Verbräuche des jeweiligen Mieters in der Vergangenheit sein. Der Vermieter muss bei dieser Schätzung sowohl feste Werte als auch Tendenzen berücksichtigen. Die Schätzung darf jedoch nicht unbegrenzt erfolgen. Eine Heizkostenabrechnung, die zu mehr als 25 Prozent der Wohnfläche auf Schätzungen beruht, ist rechtswidrig.
Eine Heizkostenabrechnung ist die Grundlage für die monatlich zu zahlenden Vorschüsse. Wird für den jeweiligen Mieter ein Überschuss festgestellt, wird dieser in der Regel mit der folgenden Mietzahlung verrechnet. Aber auch Nachzahlungen sind möglich, die sich aus einer Heizkostenabrechnung in Berlin ergeben. Es lohnt sich also auch für Mieter, beim Heizen zu sparen.
Wer sich als Mieter in Berlin gut informiert, kann sicher sein, dass er für das Heizen nur so viel Geld bezahlen muss, wie er gesetzlich verpflichtet ist. Eine Heizkostenabrechnung in Berlin ist also alles andere als unverständlich, wenn man über die wesentlichen Grundlagen hierfür Bescheid weiß. Es lohnt sich also, einen Blick darauf zu werfen.
Eine Heizkostenabrechnung mit offensichtlich zu hohen Werten kann viele Ursachen haben.
Beispiele:
Wenn eine Heizkostenabrechnung in Berlin zu spät zugestellt wird (ein Jahr nach Ablauf des Verbrauchszeitraums), ist sie zwar nicht zwingend fehlerhaft. Jedoch ist der Mieter in diesem Fall nicht verpflichtet, Nachzahlungen zu leisten.
Ablesungen sind die Grundlage für die Berechnung des individuellen Wärmeverbrauchs. Hierfür werden in den meisten Fällen externe Unternehmen beauftragt. So können Sie als Mieter eine korrekte Ablesung sicherstellen:
Eine hohe Nachzahlung hat meist den Grund in einem hohen individuellen Verbrauch. Dies muss allerdings nicht nötig sein, wenn Sie nur wenige Einspartipps beachten:
Auch eine Isolationsschicht hinter dem Heizkörper kann den Verlust von Wärme vermeiden.
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